Nachhaltige Unternehmensführung – Nachhaltigkeitsbericht

Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)

Ab dem Geschäftsjahr 2025 müssen eine Vielzahl von Unternehmen (z.B. Kapitalgesellschaften mit >250 Mitarbeiter / >25 Mio € Bilanzsumme / >50 Mio € Umsatzerlöse) einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Die Kriterien und Anforderungen für berichtspflichtige Unternehmen sind in der EU-Richtlinie (EU) 2022/2464 im Einzelnen dokumentiert, die in das deutsche Recht im Wesentlichen 1:1 umgesetzt werden soll. Die Umweltberatung Nückel GmbH verfügt über langjährige Erfahrungen in der nachhaltigen Unternehmensführung und berät Industrieunternehmen bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten.

Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sind Informationen zu folgenden wesentlichen Umweltfaktoren vom Unternehmen offenzulegen:

  • Klimaschutz, auch in Bezug auf Scope 1, 2 und Scope 3 Treibhausgasemissionen

  • Anpassung an den Klimawandel

  • Wasserressourcen

  • Ressourcennutzung und die Kreislaufwirtschaft

  • Verschmutzung von Wasser, Boden, Luft

  • Biodiversität und Ökosysteme

Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sind zu den Sozial-Faktoren folgende wesentlichen Informationen offenzulegen:

  • Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Arbeitnehmer

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz, Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer, Arbeitszeit, Sozialer Dialog, Einbindung der Mitarbeiter, Tarifvereinbarungen, Vereinbarung von Beruf und Privatleben

  • Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte der EU festgelegt sind

Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sind zu den Governance-Faktoren folgende wesentlichen Informationen offenzulegen:

  • Rollen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten sowie deren Fachkompetenz. Kontrollen und Verfahren, die zur Überwachung und Steuerung von Auswirkungen, Risiken und Chancen interagieren, einschließlich der Strategie zu deren Handhabung

  • Unternehmenskultur einschließlich Bekämpfung von Korruption und Bestechung

  • Ausübung von politischer Einflussnahme, Lobbytätigkeiten

  • Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und Gemeinschaften

Die Umweltberatung Nückel GmbH bevorzugt die Erstellung eines pragmatischen und von der Sprache verständlichen Nachhaltigkeitsberichtes, in dem alle Informationen zu den og. Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren gem. Anforderungen dokumentiert sind. Aufgrund unserer langjährigen Industrieerfahrung wissen wir genau, wie die Prozesse in den Unternehmen ablaufen und kommen schnell bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf den Punkt.

Unsere Nachhaltigkeitsberatung startet mit einer kurzen Beschreibung des Geschäftsmodells und der Strategie des Unternehmens, einschließlich Angaben zur Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells gegenüber Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten. Ebenso bzgl. der Angaben zu Durchführungsmaßnahmen und Investitionsplänen zur Sicherstellung einer nachhaltigen Wirtschaft. Dazu zählen messbare Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen, von Umweltauswirkungen sowie die Verbesserungen im Sozial- und Governance-Bereich.

Nach Durchführung von Risikobetrachtungen, Wesentlichkeits- und Stakeholderanalysen legen wir gemeinsam mit unserem Auftraggeber fest, welche Nachhaltigkeitsaspekte im Nachhaltigkeitsbericht vollständig dokumentiert und welche Nachhaltigkeitsaspekte aufgrund einer Wesentlichkeits- und Risikobewertung mit geringerem Aufwand dokumentiert werden müssen. Dieser Sachverhalt wird entsprechend im Bericht begründet.

Festlegung einer Unternehmenspolitik mit Einbeziehung der Nachhaltigkeitsthematik.

Durchführung von Materialitätsanalysen (Wesentlichkeitsanalysen), Erstellung einer Materialitätsmatrix in Bezug auf die Priorisierung der ESRS Themen Umwelt und Energie, Soziales und Governance sowie der Themen der Stakeholder.

Beachtung des doppelten Materialitätsvorbehaltes (doppelte Wesentlichkeit). Die Wesentlichkeit eines Nachhaltigkeitsthemas wird aus zwei Perspektiven bestimmt. Zum einen ob die Geschäftstätigkeiten Auswirkungen auf dieses Thema haben (Inside-out-Perspektive), zum anderen ob das Thema Einfluss auf die Geschäftstätigkeit hat (Outside-in-Perspektive).

Analyse und Bewertung der Sustainable Development Goals (SDGs) im Rahmen der Wesentlichkeitsuntersuchung sowie Zuordnung zu den Nachhaltigkeitsaspekten, Unternehmenszielen und geplanten Maßnahmen.

Ermittlung und Bewertung der Risiken und Chancen des Unternehmens, Ermittlung der wichtigsten Risiken zur Nachhaltigkeit des Unternehmens und Maßnahmen zur Reduzierung der Risiken. Festlegung von Prozessen, mit denen Auswirkungen, Risiken und Chancen ermittelt, bewertet und durch Maßnahmen gesteuert werden.

Eine Beschreibung der wichtigsten tatsächlichen oder potenzialen negativen Auswirkungen, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit sowie der Wertschöpfungskette, einschließlich der Produkte und Dienstleistungen der Geschäftsbeziehungen und der Lieferkette des Unternehmens verknüpft sind. Eine Beschreibung der Maßnahmen zur Ermittlung und Überwachung dieser Auswirkungen und der rechtlichen Anforderungen und den damit verbundenen Due-Diligence-Prozessen.

Konkretisierung der Leistungsindikatoren und Festlegung von messbaren mittel- und langfristigen Zielen im Hinblick auf eine fortlaufende Verbesserung der Nachhaltigkeit des Unternehmens. Festlegung von Maßnahmen in den Bereichen Umwelt, Energie, Soziales und Governance sowie der Verantwortlichkeiten zur Umsetzung der Maßnahmen. Messung der Umwelt- und Energieleistung sowie der Sozial- und Managementleistung des Unternehmens einschließlich der Fortschritte bei der Erreichung der gesetzten Ziele. Vergleich der Verbesserungen über definierte Zeiträume.

Prozessmanagement, Festlegung von Verantwortlichkeiten und Regeln, Steuerung und Kontrolle der nachhaltigen Unternehmensführung (Governance-Strukturen und Prozesse).

Bearbeitung der Pflichten aus der EU-Taxonomie bzgl. der Klassifizierung von nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten (EU-Taxonomie VO (EU) 220/852 vom 18.06.2020). Ermittlung der nachhaltigen Investitionskosten sowie des Anteils an den Umsatzerlösen (die Anforderungen aus der EU-Taxonomie VO können gem. gesetzlicher Vorgaben in den Nachhaltigkeitsbericht integriert werden).

Analyse der Kreislaufwirtschaft, des Stoffstrommanagements und der umweltverträglichen Beschaffung von Rohstoffen und Materialien.

Erstellung von Jahresbilanzen zu den Umweltauswirkungen des Unternehmens (Wasser, Abwasser, Abfall, Materialien, Energiemengen, Emissionen).

Analyse der CO₂-Emissionen im Bereich Scope 1 (direkte Emissionen aus den Aktivitäten des Unternehmens), Scope 2 (indirekte Emissionen aus Strom, Wärme, Dampf, die Unternehmen einkaufen) und Scope 3 (Emissionen in der Liefer- und Wertschöpfungskette).

Nutzung von erneuerbaren Energien im Unternehmen und Einsatz von CO₂ freiem Ökostrom.

Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen des Unternehmens auf die Biodiversität eigener, gemieteter und verwalteter Betriebsstandorte, die sich in oder neben Schutzgebieten und Gebieten mit hohem Biodiversitätswert außerhalb von geschützten Gebieten befinden. 

Darstellung des Compliance-Managements des Unternehmens (Nachweisführung der Rechtssicherheit, Einhaltung der bindenden Verpflichtungen, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Verhaltenskodex für Mitarbeiter und Lieferanten, Code of Conduct).

Umgang mit lokalen Gemeinschaften und politischen Einflussnahmen.

Die Bearbeitung der vorbeschriebenen Nachhaltigkeitsaspekte erfolgt nach den folgenden GRI Indikatoren:

    • GRI 1      Grundlagen 2021
    • GRI 2      Allgemeine Angaben 2021
    • GRI 3      Wesentliche Themen 2021
    • GRI 102  Allgemeine Angaben 2016
    • GRI 201  Wirtschaftliche Leistung 2016
    • GRI 205  Antikorruption 2016
    • GRI 301  Materialien 2016
    • GRI 302  Energie 2016
    • GRI 303  Wasser und Abwasser 2018
    • GRI 304  Biodiversität 2016
    • GRI 305  Emissionen 2016
    • GRI 306  Abfall 2020
    • GRI 306  Abwasser und Abfall 2016
    • GRI 308  Umweltbewertung der Lieferanten 2016
    • GRI 401  Beschäftigung 2016
    • GRI 402  Arbeitnehmer- Arbeitgeberverhältnis 2016
    • GRI 403  Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2018
    • GRI 404  Aus- und Weiterbildung 2016
    • GRI 405  Diversität und Chancengleichheit 2016
    • GRI 406  Nichtdiskriminierung 2016
    • GRI 407  Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen 2016
    • GRI 412  Menschenrechte 2016
    • GRI 413  Lokale Gemeinschaften 2016
    • GRI 414  Soziale Bewertung der Lieferanten 2016
    • GRI 415  Politische Einflussnahme 2016

Struktur eines Nachhaltigkeitsberichtes nach DNK mit Zuordnung der GRI-Indikatoren unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem CSRD-Umsetzungsgesetz:

Allgemeines

    • Allgemeine Information zum Unternehmen,
      Unternehmensbeschreibung

KRITERIEN 1-10: NACHHALTIGKEITSKONZEPT
Strategie

    • K1  – Strategische Analyse und Maßnahmen
    • K2  – Wesentlichkeit
    • K3  – Ziele
    • K4  – Tiefe der Wertschöpfungskette
      (zu den Kriterien 1-4 sind keine Leistungsindikatoren gefordert, Anleitungen gem. GRI Standards 1-3/2021)

Prozessmanagement

    • K5  – Verantwortung – GRI SRS 102-16
    • K6  – Regeln und Prozesse – GRI SRS 102-16
    • K7  – Kontrolle – GRI SRS 102-16
    • K8  – Anreizsysteme – GRI SRS 102-35, GRI SRS 102-38
    • K9  – Beteiligung von Anspruchsgruppen – GRI SRS 102-44
    • K10 – Innovations- und Produktmanagement – G4-FS 11

KRITERIEN 11-20: NACHHALTIGKEITSASPEKTE
Umwelt

    • K11 – Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen – GRI SRS 301-1 (Materialien)
    • K12 – Ressourcenmanagement – GRI SRS 302-1 (Energie), 302-4 (Verringerung Energieverbrauch), 303-3 (Wasser), 306-3 (Abfall, Abwasser)
    • K13 – Klimarelevante Emissionen, EU-Taxonomie – GRI SRS 305-1 (Scope 1), 305-2 (Scope 2), 305-3 (Scope 3), 305-5 (Senkung THG-Emissionen)

Gesellschaft

    • K14 – Arbeitnehmerrechte – GRI SRS 403-4 (2018)
    • K15 – Chancengerechtigkeit – GRI SRS 403-9 (2018)
    • K16 – Qualifizierung – GRI SRS 403-10, 404-1, 405-1, 406-1
    • K17 – Menschenrechte – GRI SRS 412-1, 412-3, 414-1, 414-2
      (Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte, Element 4)
    • K18 – Gemeinwesen – GRI SRS 201-1
    • K19 – Politische Einflussnahme – GRI SRS 415-1
    • K20 – Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten – GRI SRS 205-1, 205-3, 419-1

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