Fachbetriebe WHG
Die AwSV verpflichtet den Betreiber einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu der Beauftragung von Fachbetrieben für Montage- und Wartungsarbeiten. Die AwSV legt fest, dass diese Tätigkeiten (Einbauen, Aufstellen, Instandhalten, Instandsetzen und Reinigen) nur durch Fachbetriebe ausgeführt werden dürfen. Wie bei der Sachverständigenprüfung, so ist auch die Fachbetriebspflicht abhängig vom Gefährdungspotenzial der Anlage.
Wir qualifizieren Unternehmungen, Fachunternehmer, Anlagenbauer, Handwerksbetriebe zum Fachbetrieb nach § 62 AwSV.
Branchen- und Anlagenschwerpunkte der Fachbetriebe:
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Oberflächenbehandlungsanlagen (Beiz-, Eloxal-, Galvanik-, Lackieranlagen)
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Verfahrenstechnische Anlagen incl. Elektro- und MSR-Technik
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Maschinen- und Anlagenbau
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Metall-, Kunststoff- und glasverarbeitende Industrie
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Papier-, Stahl- und chemische Industrie
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Energieversorgung
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Abfallentsorgung, Recycling
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Technisches Gebäudemanagement
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Behälterbau (Stahlbeton, Stahl- und Kunststoff) incl. Aggregate, Füllstandsanzeigen etc.
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Chemikalienläger, Abfüll- und Umschlaganlagen
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Tank-, Fass- und Gebindeläger
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Säureschutzbau
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Korrosionsschutz für AwSV relevante Anlagen
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Rohrleitungsbau (Stahl, Kunststoff) incl. Pumpen, Armaturen
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Heizölverbraucheranlagen
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Tankstellen
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Biogas- und JGS-Anlagen
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Stahlbetonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
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Asphaltbau, Bituminöse Werkstoffe
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Verfugungssysteme, Kleben, Schweißen, Beschichten
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Dichtflächen von Auffangräumen und Ableitflächen
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Sicherheitseinrichtungen (Leckanzeigegeräte, Überfüllsicherungen, Rückhalteeinrichtungen, Auffangräume, Leckschutzauskleidungen und Leckageerkennungssysteme)