Industrieemissionsrichtlinie (IED)
Wir unterstützen unsere Kunden in allen Fragen zur Industrieemissionsrichtlinie.
Die Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU ist ein zentrales europäisches Regelwerk für:
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Zulassung und Betrieb von Industrieanlagen
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integriertes Konzept für die Vermeidung und Verminderung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden
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Abfallwirtschaft
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Energieeffizienz
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Verhütung von Unfällen
Die EU-Richtlinie trat am 6. Januar 2011 in Kraft. Die Umsetzung in Deutschland erfolgte zum 2. Mai 2013.
Ziele der IED-Richtlinie:
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Beseitigung von Vollzugsunterschieden in der EU bei Anwendung der „besten verfügbaren Technik“ (BVT)
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Angleichung von Umweltschutzstandards für bestimmte industrielle Großanlagen und Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen
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Einheitlich hohes Schutzniveau bei Zulassung und Betrieb bestimmter industrieller Großanlagen durch:
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verschärfte Emissionsgrenzwerte
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verstärkter Einsatz von BVT
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neue Auskunfts-, Überwachungs- und Sanierungspflichten
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Umsetzung der IED in Deutschland
Durch Novellen der Umweltleitgesetze:
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Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
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Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)
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Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)
Metallbearbeitung – Schmiedeteile
Feuerungsanlage